Jeder Schülerin bzw. jedem Schüler, die/der einen Erstsprachenunterricht (muttersprachlichen Unterricht) besucht, wird das Merkmal Erstsprachenunterricht samt ausgewählter Sprache zugeordnet.
In der Folge, jedoch spätestens bis zum Schulbeginn des Folgejahres, werden die angemeldeten Schülerinnen und Schüler einer entsprechenden Gruppe zugewiesen.
Gesetzestext zu Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht SchUG §12 Abs 1-9.
Ab der 5. Schulstufe als Unverbindliche Übung oder Freigegenstand im Ausmaß von mindestens 2 Wochenstunden: Information des Ministeriums zum Erstsprachenunterricht (muttersprachlichen Unterricht)
Laufendes Schuljahr > SchülerInnendatenpflege > Merkmale zuordnen
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- SchülerIn anhaken
- Merkmalskategorie: Erstsprachenunterricht
- Merkmal: hier die angemeldete Sprache auswählen
- Albanisch
- Andere Sprache
- Arabisch
- BKS (Bosnisch/Kroatisch/Serbisch)
- Makedonisch
- Rumänisch
- Russisch
- Somalisch
- Tschetschenisch
- Türkisch
- Ungarisch - am/von Schulbeginn
- bis Schulschluss
- [Zuordnen]
HINWEIS: Wird das Merkmal „Andere Sprache“ gewählt, muss im Anmerkungsfeld die entsprechende Sprache eingetragen werden.
Findet ein Erstsprachenunterricht (muttersprachlicher Unterricht) statt, müssen Schülerinnen und Schüler mit dem Merkmal "Erstsprachenunterricht" einer entsprechenden Gruppe zugeordnet werden.
Schuljahresbeginn > Klassen und Gruppen > Gruppen pflegen
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- [Neu]
- Klassen anhaken, von denen SchülerInnen in dieser Unverbindlichen Übung sind
- Bezeichnung: UÜ_ES-XX
- Gegenstandsart: Unverbindliche Übung
- Gegenstand: UÜ_ES-Erstsprachenunterricht: XXX
- Lehrerin: auswählen
- Typ: Erstsprachenunterricht
- Von-Bis: Schuljahresgrenzen
- Stunden: Wert eintragen
- Hakerl: relevant für Stundenplan
- [Speichern]
Schülerinnen und Schüler werden dieser Gruppe mittels Fachwahl zugeteilt.
Laufendes Schuljahr > Laufbahnpflege > Fachwahl pflegen
- SchülerIn [Suchen]
- SchülerIn anhaken
- Gruppe: UÜ_ES-XX
- [Auswahl]
Wird die Unverbindliche Übung an einer anderen Schule besucht, dann ist der Schülerin bzw. dem Schüler eine Zweite Laufbahn zuzuorden.