Rechtsvorschrift für Ausbildungspflichtgesetz
§ 13 (4) Die Meldung an die Statistik-Austria hat pro Schuljahr an 3 Terminen zu erfolgen:
- 10. November
- 1. März
- 10. Juni
des jeweiligen Schuljahres.
Laufendes Schuljahr > Ausbildung bis 18 > Berechnen und Melden
- [Berechnen] - kann etwas länger dauern - es erscheinen die Meldungen
Ihre Daten wurden erfolgreich berechnet!
Ihre Daten wurden gespeichert. - [Melden]
Allfällige Fehlermeldungen müssen gesichtet und bearbeitet werden.
Z.B.
Dazu gibt es dynamische Suchen unter:
Laufendes Schuljahr > Ausbildung bis 18 > Meldeliste
Hier können auch die fehlerhaften Datensätze identifiziert werden.