Die Standard-C-Topf-Zuordnung erfolgt grundsätzlich nur an der Stammschule!

  • Allgemeine lehramtliche Pflichten
  • Verpflichtende Fortbildung
  • Jahres-Supplierverpflichtung für unvorhersehbare Vertretungen

Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Tätigkeiten pflegen

Es gibt aber einige Tätigkeiten, die auch an der Nebenschule einzutragen sind:

  • Klassenvorstandstätigkeit an der Nebenschule
  • Leistungsgruppen an der Nebenschule
  • Koordinatortätigkeit an der Nebenschule
  • Leitertätigkeit an zwei Schulen

Wichtig: Endet eine Tätigkeit an der Schule (z.B. durch Versetzung, Pensionierung, ...) müssen die Tätigkeiten zeitlich mit einem bis Datum begrenzt werden!

 Beispiele:

(A) Lehrer "X" hat an seiner Stammschule IT-Kustodiat mit 1 Stunde und an seiner Nebenschule auch IT-Kustodiat mit 2 Stunden.
Das Eintragen von 3 Stunden an der Stammschule ist nicht korrekt, da die IT-Unterschreitung dem Kontingent der einzelnen Schulen entnommen wird. Die Nebenschulen tragen selber ein.

(B) Lehrer "Y" hat an seiner Stammschule Bücherei-Kustodiat mit 1 Stunde und an seiner Nebenschule auch Bücherei-Kustodiat mit 2 Stunden.
Das Eintragen von 3 Stunden an der Stammschule nicht korrekt, da die Bücherei-Unterschreitung dem Kontingent der einzelnen Schulen entnommen wird.

(C) Ist ein Lehrer/eine Lehrerin DirektorIn von 2 Schulen so ist die Leitertätigkeit in beiden Schulen entsprechend einzutragen, da diese aus dem Kontingent der jeweiligen Schule entnommen wird.