Klärungen durch den LSR und ARGE VS vom 12.05.2009

  • Gesamtunterricht ist nur für die Lehrfächerverteilung relevant.
    • Diese Gegenstandsdefinition (GU) beeinflusst die Stundentafeln bezogen auf die Beurteilungen nicht.
    • Gegenstände der Stundentafel in der LFVT unter Gesamtunterricht:
      • Sachunterricht (PG_SU)
      • Deutsch, Lesen, Schreiben (PG_DLS)
      • Mathematik (PG_M)
      • Musikerziehung (PG_ME)
      • Bildnerische Erziehung (PG_BE)
      • Das gilt wiederum für alle 4 Schulstufen (1 bis 4)
    • Sämtliche andere Gegenstände werden als einzelne Gegenstände in der LFVT geführt.
  • Integrierter Unterricht für VÜ_VE und VÜ_LFE:
    • VE wird in allen 4 Schulstufen integriert im Gesamtunterricht geführt.
    • D.h. dass auch VE nicht in der LFVT aufscheint, sondern Bestandteil des Gesamtunterrichtes ist.VE bildet also bezogen auf den Lehrer keine eigene Unterrichtsstunde in der LFVT.
    • LFE wird in der 1. und 2. Schulstufe integriert im Gesamtunterricht geführt, 3. und 4. Schulstufe als eigener Gegenstand.