Klärungen durch den LSR und ARGE VS vom 12.05.2009
- Gesamtunterricht ist nur für die Lehrfächerverteilung relevant.
- Diese Gegenstandsdefinition (GU) beeinflusst die Stundentafeln bezogen auf die Beurteilungen nicht.
- Gegenstände der Stundentafel in der LFVT unter Gesamtunterricht:
- Sachunterricht (PG_SU)
- Deutsch, Lesen, Schreiben (PG_DLS)
- Mathematik (PG_M)
- Musikerziehung (PG_ME)
- Bildnerische Erziehung (PG_BE)
- Das gilt wiederum für alle 4 Schulstufen (1 bis 4)
- Sämtliche andere Gegenstände werden als einzelne Gegenstände in der LFVT geführt.
- Integrierter Unterricht für VÜ_VE und VÜ_LFE:
- VE wird in allen 4 Schulstufen integriert im Gesamtunterricht geführt.
- D.h. dass auch VE nicht in der LFVT aufscheint, sondern Bestandteil des Gesamtunterrichtes ist.VE bildet also bezogen auf den Lehrer keine eigene Unterrichtsstunde in der LFVT.
- LFE wird in der 1. und 2. Schulstufe integriert im Gesamtunterricht geführt, 3. und 4. Schulstufe als eigener Gegenstand.