Zulagen/Tätigkeiten sind grundsätzlich immer an der Stammschule zu pflegen!

Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Tätigkeiten pflegen

Diese Tätigkeiten können den Lehrpersonen mit einem Vertrag nach dem neuen Lehrerdienstrecht (VLPD = Vertragslehrer Pädagogischer Dienst) zugeteilt werden.

Gesetzliche Grundlagen: Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 § 8 Absatz 3f, § 19 Absatz 1ff

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Damit wird automatisch ein etwaiger Klassenvorstand und/oder die Qualifizierte Beratung eingetragen.
Mit dem Button Bearbeiten in die Bearbeitungsansicht schalten und etwaige zusätzliche oder zu ändernde Eintragungen pflegen.

Neu:

  • Bereich: PD-Verwaltung auswählen
  • Name: entsprechende Auswahl(en) treffen

Erklärungen:

Präfix PD = Diese Stundenanzahl wird als normale Tätigkeit (Unterschreitung) zur Lehrerbeschäftigung eingetragen.

  • PD-EDV-Kustodiat
  • PD-BIB-Kustodiat
  • PD-Schulleitung

Präfix PD2 = Dies sind jene Tätigkeiten, die im Rahmen der Lehrverpflichtung zu leisten sind.

  • PD2-Klassenvorstandstätigkeit (entspricht 1 inkl. Wst.)
  • PD2-Kustodiat (ausgenommen EDV und BIB; entspricht 1 inkl. Wst.)
  • PD2-Qualifizierte Beratung (1 Wst. entspricht 36 Jahresstunden an Beratungstätigkeit)
  • PD2-Schulqualität Allgemeinbildung – SQA
  • PD2-Koordination
  • PD2-Tätigkeiten
  • PD2-Induktionsphase
  • PD2-Mentorentätigkeit mit 1 Vertragslehrperson
  • PD2-Mentorentätigkeit mit 2 Vertragslehrperson
  • PD2-Mentorentätigkeit mit 3 Vertragslehrperson

Präfix PDZ = Zulagenbezogene Tätigkeit (§ 19, Absatz 1- 6).

  • PDZ-Schülerberatung
  • PDZ-Berufsorientierungskoordination
  • PDZ-Lerndesign MS
  • PDZ-Praxisschulunterricht
    jeweils mit der Anzahl 1 belegt mit Ausnahme von:
  • PDZ-Sonder- und Heilpädagogik

"PDZ-Sonder- und Heilpädagogik" ist jenen PD-LehrerInnen die die Ausbildung zum Sonderschullehrer abgeschlossen haben bei Wo-Stunden/Anz der Wert der Stunden einzugeben, in denen die Lehrpersonen Schüler mit SPF unterrichten.
PDZ zulage
Für Unterricht an einer Sonderschule gilt:
Alle Stunden die die PD-Sonderschullehrperson dort hält (egal welche Kostenstellen), zählen für den Wert bei der Tätigkeit „PDZ-Sonder- und Heilpädagogik“.
Für Unterricht an VS/MS/PTS gilt:
Alle Stunden mit der Kostenstelle INT die die PD-Sonderschullehrperson dort hält, zählen für den Wert bei der Tätigkeit „PDZ-Sonder- und Heilpädagogik“.
Ebenso ist diese Tätigkeit bei Änderungen entsprechend zu begrenzen.

Achtung: PD-LehrerInnen erhalten keinen Zulagen-Eintrag für D,E,M (Z1a bzw. Z1b). Die Zulage ergibt sich automatisch aus den Einträgen in der Lehrfächerverteilung!

Die Supplierverpflichtung wird wie gewohnt beim Berechnen der Lehrerbeschäftigung automatisch richtig eingetragen.