Zulagen/Tätigkeiten sind grundsätzlich immer an der Stammschule zu pflegen!
Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Tätigkeiten pflegen
Diese Tätigkeiten können den Lehrpersonen mit einem Vertrag nach dem neuen Lehrerdienstrecht (VLPD = Vertragslehrer Pädagogischer Dienst) zugeteilt werden.
Gesetzliche Grundlagen: Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 § 8 Absatz 3f, § 19 Absatz 1ff
LehrerIn suchen > Einzelzuweisung ist angeklickt > Button Berechnen anklicken
Damit wird automatisch ein etwaiger Klassenvorstand und/oder die Qualifizierte Beratung eingetragen.
Mit dem Button Bearbeiten in die Bearbeitungsansicht schalten und etwaige zusätzliche oder zu ändernde Eintragungen pflegen.
Neu:
- Bereich: PD-Verwaltung auswählen
- Name: entsprechende Auswahl(en) treffen
Erklärungen:
Präfix PD = Diese Stundenanzahl wird als normale Tätigkeit (Unterschreitung) zur Lehrerbeschäftigung eingetragen.
- PD-EDV-Kustodiat
- PD-BIB-Kustodiat
- PD-Schulleitung
Präfix PD2 = Dies sind jene Tätigkeiten, die im Rahmen der Lehrverpflichtung zu leisten sind.
- PD2-Klassenvorstandstätigkeit (entspricht 1 inkl. Wst.)
- PD2-Kustodiat (ausgenommen EDV und BIB; entspricht 1 inkl. Wst.)
- PD2-Qualifizierte Beratung (1 Wst. entspricht 36 Jahresstunden an Beratungstätigkeit)
- PD2-Schulqualität Allgemeinbildung – SQA
- PD2-Koordination
- PD2-Tätigkeiten
- PD2-Induktionsphase
- PD2-Mentorentätigkeit mit 1 Vertragslehrperson
- PD2-Mentorentätigkeit mit 2 Vertragslehrperson
- PD2-Mentorentätigkeit mit 3 Vertragslehrperson
Präfix PDZ = Zulagenbezogene Tätigkeit (§ 19, Absatz 1- 6).
- PDZ-Schülerberatung
- PDZ-Berufsorientierungskoordination
- PDZ-Lerndesign MS
- PDZ-Praxisschulunterricht
jeweils mit der Anzahl 1 belegt mit Ausnahme von: - PDZ-Sonder- und Heilpädagogik
"PDZ-Sonder- und Heilpädagogik" ist jenen PD-LehrerInnen die die Ausbildung zum Sonderschullehrer abgeschlossen haben bei Wo-Stunden/Anz der Wert der Stunden einzugeben, in denen die Lehrpersonen Schüler mit SPF unterrichten.
Für Unterricht an einer Sonderschule gilt:
Alle Stunden die die PD-Sonderschullehrperson dort hält (egal welche Kostenstellen), zählen für den Wert bei der Tätigkeit „PDZ-Sonder- und Heilpädagogik“.
Für Unterricht an VS/MS/PTS gilt:
Alle Stunden mit der Kostenstelle INT die die PD-Sonderschullehrperson dort hält, zählen für den Wert bei der Tätigkeit „PDZ-Sonder- und Heilpädagogik“.
Ebenso ist diese Tätigkeit bei Änderungen entsprechend zu begrenzen.
Achtung: PD-LehrerInnen erhalten keinen Zulagen-Eintrag für D,E,M (Z1a bzw. Z1b). Die Zulage ergibt sich automatisch aus den Einträgen in der Lehrfächerverteilung!
Die Supplierverpflichtung wird wie gewohnt beim Berechnen der Lehrerbeschäftigung automatisch richtig eingetragen.