Ab 01.09.2018 gilt die neue Regelung des Schulpflichtgesetz 1985 SchPflG § 24 und §25.
§24 Abs. 4 in Verb. mit § 25 Abs. 2:
Laufendes Schuljahr > Laufbahnpflege > Ereignisse zuordnen
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- markieren - anhaken
- Ereigniskategorie Schulpflichtverletzung wählen
- Ereignis Anzahl Tag wählen
- am/von Datum des Fehlens
- bis kann leer bleiben
Nach dem 3.Tag
Die Ereignisse sieht man unter Bearbeiten aufgelistet.
Die Fehlstunden werden im Zuge der Noteneingabe für das Zeugnis erfasst.