Grundlegende Informationen

  1. Absenzen-Genehmigungen können nur von der Stammschule für die StammschullehrerInnen durchgeführt werden.
  2. Absenzen dürfen erst nach tatsächlich erfolgtem Dienstantritt beendet und genehmigt werden.
  3. Folgekrankheiten, d.h. Aneinanderreihungen von Krankheiten ohne zwischenzeitlichen Dienstantritt, sind nicht erlaubt. Sie müssen als eine durchgehende Absenz abgeändert bzw. eingetragen werden.
  4. Schulveranstaltungen sind „Absenzen“, die nicht genehmigt werden können. Sie erscheinen auch in der Absenzen-Genehmigungsliste nicht.
  5. Die Teilnahme der LehrerInnen an der Schulveranstaltung IST die Genehmigung.

Sichtung von Absenzen

Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Absenzen genehmigen

  • ab Stichtag:  Datum - Schuljahresbeginn
    • endet in W.:  aktuelle Kalenderwoche ist voreingestellt.
      Es erscheinen nur die Absenzen die in der gewählten Kalenderwoche enden.
    • endet in W.:  - keine Auswahl -
      Es erscheinen alle ab dem Stichtag beginnenden Absenzen.
  • Durch Filterung im Suchfenster können verschiedene Sichtungen erreicht werden.
  • [Suchen]
    In der Spalte “Status“ gibt es 4 Bezeichnungen:

Status

genehmigt von

Erklärung

geplant

-

von der Schule eingetragen, noch nicht genehmigt

genehmigt

XYZ

von der Schule genehmigt und an das Land gemeldet

widerrufen

XYZ

von der Schule VOR der Landesgenehmigung widerrufen

abgeschlossen

Abgeschlossen

vom Land genehmigt und von keiner Stelle mehr widerrufbar

Überprüfen auf „abgelaufene“ Absenzen, die zur Genehmigung anstehen

Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Absenzen genehmigen

  • ab Stichtag:  Schuljahresbeginn vorbelegt - bei weiter zurückliegenden Absenzen den Stichtag entsprechend anpassen
  • endet in W.:  - keine Auswahl -
  • Status: geplant
  • Alle Absenzen seit Schuljahresbeginn mit dem Status „geplant“ erscheinen.
  • Sämtliche Absenzen, für die ein Dienstantritt tatsächlich erfolgt ist, sind zu genehmigen.
  • Alle diese Absenzen auswählen und genehmigen.
  • Es erscheinen nun die zu genehmigenden Absenzen
  • [Speichern]

Widerrufen von Absenzen

Von der Schule genehmigte Absenzen können von der Schule widerrufen werden.

Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Absenzen genehmigen

  • ab Stichtag:  Schuljahresbeginn vorbelegt - bei weiter zurückliegenden Absenzen den Stichtag entsprechend anpassen
  • endet in W.:  - keine Auswahl -
  • Status: genehmigt
  • [Suchen]
  • Absenz markieren ( = Hakerl setzen)
  • [Widerrufen]
  • Meldung „Sind Sie sicher, dass der Datensatz aus dem Genehmigungslauf gelöscht werden soll“ mit OK bestätigen
  • Meldung „Ihre Daten wurden gelöscht".
  • Es kann auch eine „Doppelfehlermeldung“ erscheinen
               In blau: Ihre Daten wurden gelöscht
               In rot: Fehler! Mit diesen Kriterien wurde keine Absenz gefunden!
               Die rote Fehlermeldung ignorieren!