Grundlegende Informationen
- Absenzen-Genehmigungen können nur von der Stammschule für die StammschullehrerInnen durchgeführt werden.
- Absenzen dürfen erst nach tatsächlich erfolgtem Dienstantritt beendet und genehmigt werden.
- Folgekrankheiten, d.h. Aneinanderreihungen von Krankheiten ohne zwischenzeitlichen Dienstantritt, sind nicht erlaubt. Sie müssen als eine durchgehende Absenz abgeändert bzw. eingetragen werden.
- Schulveranstaltungen sind „Absenzen“, die nicht genehmigt werden können. Sie erscheinen auch in der Absenzen-Genehmigungsliste nicht.
- Die Teilnahme der LehrerInnen an der Schulveranstaltung IST die Genehmigung.
Sichtung von Absenzen
Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Absenzen genehmigen
- ab Stichtag: Datum - Schuljahresbeginn
- endet in W.: aktuelle Kalenderwoche ist voreingestellt.
Es erscheinen nur die Absenzen die in der gewählten Kalenderwoche enden. - endet in W.: - keine Auswahl -
Es erscheinen alle ab dem Stichtag beginnenden Absenzen.
- endet in W.: aktuelle Kalenderwoche ist voreingestellt.
- Durch Filterung im Suchfenster können verschiedene Sichtungen erreicht werden.
- [Suchen]
In der Spalte “Status“ gibt es 4 Bezeichnungen:
Status |
genehmigt von |
Erklärung |
geplant |
- |
von der Schule eingetragen, noch nicht genehmigt |
genehmigt |
XYZ |
von der Schule genehmigt und an das Land gemeldet |
widerrufen |
XYZ |
von der Schule VOR der Landesgenehmigung widerrufen |
abgeschlossen |
Abgeschlossen |
vom Land genehmigt und von keiner Stelle mehr widerrufbar |
Überprüfen auf „abgelaufene“ Absenzen, die zur Genehmigung anstehen
Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Absenzen genehmigen
- ab Stichtag: Schuljahresbeginn vorbelegt - bei weiter zurückliegenden Absenzen den Stichtag entsprechend anpassen
- endet in W.: - keine Auswahl -
- Status: geplant
- Alle Absenzen seit Schuljahresbeginn mit dem Status „geplant“ erscheinen.
- Sämtliche Absenzen, für die ein Dienstantritt tatsächlich erfolgt ist, sind zu genehmigen.
- Alle diese Absenzen auswählen und genehmigen.
- Es erscheinen nun die zu genehmigenden Absenzen
- [Speichern]
Widerrufen von Absenzen
Von der Schule genehmigte Absenzen können von der Schule widerrufen werden.
Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Absenzen genehmigen
- ab Stichtag: Schuljahresbeginn vorbelegt - bei weiter zurückliegenden Absenzen den Stichtag entsprechend anpassen
- endet in W.: - keine Auswahl -
- Status: genehmigt
- [Suchen]
- Absenz markieren ( = Hakerl setzen)
- [Widerrufen]
- Meldung „Sind Sie sicher, dass der Datensatz aus dem Genehmigungslauf gelöscht werden soll“ mit OK bestätigen
- Meldung „Ihre Daten wurden gelöscht".
- Es kann auch eine „Doppelfehlermeldung“ erscheinen
In blau: Ihre Daten wurden gelöscht
In rot: Fehler! Mit diesen Kriterien wurde keine Absenz gefunden!
Die rote Fehlermeldung ignorieren!