Wie wird die stundenweise Pflegefreistellung gerechnet?
Die stundenweise Pflegefreistellung wird hinsichtlich des Stundenausmaßes direkt über den dazu erfassten Supplierplan ermittelt. So wird z.B. eine stundenweise Pflegefreistellung für die 1., 2. und 8. Stunden als 3 Stunden berechnet.