Laut Auskunft durch die Abt. 2 vom 03.03.2011 brauchen Dienstunfälle, die keine Abwesenheit auslösen, im SOKRATES Web nicht eingetragen zu werden.
Grund: Diese Dienstunfälle haben keine dienst- oder besoldungsrechtlichen Auswirkungen.
Unabhägig davon ist jedoch die Meldung an die BVA/AUVA vorzunehmen, da ja diese Sozialversicherungsträger einen Dienstunfall erst als solchen "bewerten".