https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009986
Als Schulveranstaltungen kommen insbesondere in Betracht:
- Lehrausgänge: weniger als 5 Stunden; keine Tagesgebühr für LehrerInnen
- Exkursionen: mehr als 5 Stunden; mit Tagesgebühr für LehrerInnen
- Wandertage, Sporttage
- Berufspraktische Tage bzw. Berufspraktische Wochen
- Sportwochen (zB Wintersportwochen, Sommersportwochen),
- Projektwochen (zB Wien-Aktion, Musikwochen, Ökologiewochen, Intensivsprachwochen, Kreativwochen, Schüleraustausch, Fremdsprachenwochen, Abschlußlehrfahrten).
1.) Stundenausmaß bei Veranstaltungen bis zu einem Tag
§ 5. (1) Veranstaltungen bis zu einem Tag dauern jeweils entweder bis zu fünf Stunden oder höchstens einen Tag. Sie dürfen höchstens in folgendem Ausmaß durchgeführt werden:
Schulstufe/Schulart | bis zu 5 Stunden | mehr als 5 Stunden |
Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe |
in dem unter Bedachtnahme auf die Anforderungen des Lehrplanes erforderlichen Ausmaß |
- - - |
3. und 4. Schulstufe | je Schulstufe 13 | - - - |
5. bis 8. Schulstufe | je Schulstufe 9 | je Schulstufe 2 |
Polytechnischer Lehrgang | 10 | 4 |
2.) Ausmaß in Kalendertagen bei Mehrtägigen Veranstaltungen
§ 8. (1) Mehrtägige Veranstaltungen dürfen höchstens in folgendem Ausmaß durchgeführt werden:
Schulstufe/Schulart | Ausmaß in Kalendertagen |
Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe | - - - |
3. und 4. Schulstufe | insgesamt 7 |
5. bis 8. Schulstufe | insgesamt 28 (an Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung insgesamt 35, davon mindestens 7 Tage mit Schwerpunktbezug) |
Polytechnischer Lehrgang | 12 |
Von den mehrtägigen Schulveranstaltungen ist im Zeitraum der 5. bis 8. Schulstufe sowie im Zeitraum ab der 9. Schulstufe jeweils mindestens eine Veranstaltung bewegungsorientiert durchzuführen.
Sofern für die Durchführung von Auslandsveranstaltungen mit dem auf Grund des Abs. 1 zur Verfügung stehendem Ausmaß nicht das Auslangen gefunden wird, kann die zuständige Schulbehörde im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Möglichkeiten ab der 9. Schulstufe (außer Polytechnischer Lehrgang) insgesamt bis zu 15 Kalendertage zusätzlich bewilligen.