Nach Stammdatenabgleich steht nach dem LehrerInnennamen(PD)

Normleistung(Persönliche Unterrichtsverpflichtung 22) plus 2 adminitrative Tätigkeiten
Die 2 administrativen Tätigkeits-Stunden müssen in der Studenverteilung NICHT eingetragen werden.

Es dürfen nur PD - Tätigkeiten zugewiesen werden.

Unterrichtet eine PD LehrerIn Deutsch, Englisch oder Mathematik an der MS oder PTS gebührt eine Fächervergütung (wird bei der Montas-MDL automatisch berechnet). Ein Zulagen-Eingabe(Z1a oder Z1b) ist nicht notwendig.
Kriterien für die korrekte Berechnung: Gruppe oder Gegenstand muss ein Pflichtgegenstand sein.
Bei einer Abwesenheit des PD-LehrerIn länger als 2 Wochen ruht die Fächervergütung.

PD LehrerInnen erhalten keine Abteilungsunterrichtszulage(VS).

Suppliert ein PD LehrerIn bei Abwesenheit eines Lehrers/einer Lehrerin erfolgt einen LTA Änderung ab der 2. Woche

 Ab der 25. Vertretungsstunde (C-Topf) gebührt eine fixe Vergütung pro Unterrichtsstunde.

Kein MDL-Abzug:
Gesetzliche Feiertage und einzelne autonom schulfreien Tage

MDL-Abzug:
mindestens einwöchige Ferien, Allerseelen, Pfingsdienstag und Landespatron; Krankenstand, Fortbildung

 Gesamte Rechtsvorschrift für Landesvertragslehrpersonengesetz 1966