Frühgeborene sind im SJ der Schulpflicht des Kindes in der Ersten Klasseneinteilung zu führen.
Für schulpflichtige Kinder mit einem anderen errechnetem Geburtsdatum laut Mutter-Kind-Pass (Frühchen), kann der Schulbeginn auf das nächstfolgende Schuljahr verschoben werden.
Der Schüler / die Schülerin erhält 3 Einträge:
Schuljahresbeginn > SchülerInnenaufnahme > Ereignisse zuordnen
- SchülerIn suchen
- SchülerIn anhaken
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- Kategorie: Schulpflicht
- Ereignis: Schulpflichtig seit
- am/von: 01.09.XX hier ist das folgende Schuljahr einzutragen
- Anmerkung: Frühgeborenen Status
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- [Neu]
- Kategorie: Schulpflicht
- Ereignis: Geburtsdatum Mutter-Kind-Pass
- am/vom: berechnetes Geburtsdatum des Kindes laut Mutter-Kind-Pass eintragen
- Anmerkung: siehe Screenshot; Schulpflicht Datum 01.09.XX anpassen
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- [Neu]
- Kategorie Schulpflicht Sonderregelung
- Ereignis: §2 Abs.2
- am/vom: Schuljahresgrenzen des aktuellen Schuljahres
- bis: Schuljahresgrenzen des aktuellen Schuljahres
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SchülerIn an die eigene Schule abmelden.
Laufendes Schuljahr > Laufbahnpflege > Schulwechsel im Schuljahr
Nach der Zuordnung, ist der Schüler/die Schülerin in der Ersten Klasseneinteilung im aktuellen Schuljahr. Im Planungsjahr kann der Schüler/die Schülerin mit der Schülersuche 2 in die Erste Klasseneinteilung geholt werden.