Frühgeborene sind im SJ der Schulpflicht des Kindes in der Ersten Klasseneinteilung zu führen.

Für schulpflichtige Kinder mit einem anderen errechnetem Geburtsdatum laut Mutter-Kind-Pass (Frühchen), kann der Schulbeginn auf das nächstfolgende Schuljahr verschoben werden.

Der Schüler / die Schülerin erhält 3 Einträge:

Schuljahresbeginn > SchülerInnenaufnahme > Ereignisse zuordnen

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  • Kategorie: Schulpflicht
  • Ereignis: Schulpflichtig seit
  • am/von: 01.09.XX hier ist das folgende Schuljahr einzutragen
  • Anmerkung: Frühgeborenen Status
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fruehchen1

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  • Kategorie: Schulpflicht
  • Ereignis: Geburtsdatum Mutter-Kind-Pass
  • am/vom: berechnetes Geburtsdatum des Kindes laut Mutter-Kind-Pass eintragen
  • Anmerkung: siehe Screenshot; Schulpflicht Datum 01.09.XX anpassen
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fruehchen2

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  • Kategorie Schulpflicht Sonderregelung
  • Ereignis: §2 Abs.2
  • am/vom: Schuljahresgrenzen des aktuellen Schuljahres
  • bis: Schuljahresgrenzen des aktuellen Schuljahres
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fruehchen3

SchülerIn an die eigene Schule abmelden.

Laufendes Schuljahr > Laufbahnpflege > Schulwechsel im Schuljahr

abmeld4

Nach der Zuordnung, ist der Schüler/die Schülerin in der Ersten Klasseneinteilung im aktuellen Schuljahr. Im Planungsjahr kann der Schüler/die Schülerin mit der Schülersuche 2 in die Erste Klasseneinteilung geholt werden.