BilDok - Ausbildungsstände |
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Abschluss |
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ag | erfolgreich abgeschlossene Volksschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung (SchOG § 40 Abs. 1) |
ah | erfolgreich abgeschlossene HS mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 5. Klasse einer AHS (SchOG § 40 Abs. 3) bzw. 1.LG BHS (SchOG § 68 Abs. 1 Z 1) bzw. (SchOG § 97 und § 105) ohne Aufnahmsprüfung |
am | erfolgreich abgeschlossene Hauptschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (SchOG § 55 Abs. 1 zweiter Satz) ohne Aufnahmsprüfung |
an | erfolgreich abgeschlossene Hauptschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (SchOG § 55 Abs. 1 zweiter Satz) ohne Aufnahmsprüfung |
ao | erfolgreich abgeschlossene Sonderschule oder sonstige allgemein bildende Pflichtschule (Berufsvorbereitungsjahr, Oberstufe der Volksschule, zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht geeignete Statutschule usw.) |
as | erfolgreich abgeschlossen mit einer sonstigen abschließenden Prüfung |
at | erfolgreich abgeschlossene Polytechnische Schule |
av | erfolgreich abgeschlossene Volksschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung |
az | erfolgreich abgeschlossene weiterführende Ausbildung ohne abschließende Prüfung (dh. mit positivem Abschlusszeugnis) |
Beendigung |
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ba | Beendigung des Schulbesuchs mit noch nicht erfolgreich bestandener abschließender Prüfung |
bh | nicht erfolgreiche Beendigung der Hauptschule (dh. ohne Hauptschulabschluss) |
bo | nicht erfolgreiche Beendigung einer Sonderschule oder anderen allgemein bildenden Pflichtschule |
br | Abmeldung vom Schulbesuch während des Schuljahres |
bs | vorzeitige Beendigung dieser Ausbildung durch schulinternen Wechsel in eine andere Ausbildung |
bt | nicht erfolgreiche Beendigung der Polytechnischen Schule |
bu | vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen ansonstiger Überschreitung der Höchstdauer gemäß SchUG § 32 bzw. SchUG - B § 31 |
bv | Beendigung des Schulbesuchs infolge Widerrufs der vorzeitigen Aufnahme in die erste Klasse der Volksschule (SchUG § 33 Abs. 2 lit. e in Verbindung mit § 7 Abs. 8 Schulpflichtgesetz 1985) oder Abmeldung |
bw | vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen nicht mehr zulässiger Wiederholung (SchUG- B § 28 Abs. 1) |
bz | sonstige nicht erfolgreiche Beendigung der Ausbildung |
Externisten |
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eb | nicht abschließende Externistenprüfung bestanden |
en | Externistenprüfung nicht bestanden |
Fortsetzung |
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ff | Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung, durch freiwillige Wiederholung der Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 2) bzw. des Semesters (SchUG B § 28 Abs. 2) |
fn | Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung in der nächsten Stufe |
fs | Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung in der Schuleingangsphase auf der gleichen Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr (SchUG § 17 Abs 5) |
fu | Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung durch Überspringen einer Schulstufe (SchUG § 26) bzw. eines Semesters (SchUG B § 29) |
fv | Fortsetzung des an der meldenden Schule bereits im vorangegangenen Schuljahr begonnenen Lehrganges, Kurses oder Ausbildungsjahres bzw. -semesters (bei schuljahresüberschneidender Ausbildungsorganisation |
fw | Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung durch Wiederholung der Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 1) bzw. des Semesters (SchUG B § 28 Abs. 1) |
Abschließende Prüfung |
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kl | letztmalige Wiederholung einer Teilprüfung einer abschließenden Prüfung wurde nicht bestanden |
kw | erste oder zweite Wiederholung einer Teilprüfung einer abschließenden Prüfung wurde nicht bestanden |
Neueinstiege |
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ne | Neueinstieg in die erste lehrplanmäßig vorgesehene Stufe bzw. das erste lehrplanmäßig vorgesehene Semester dieser Ausbildung |
nf | Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch freiwillige Wiederholung der Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 2) bzw. des Semesters (SchUG B § 28 Abs. 2) an dieser Schule |
ni | Neueinstieg in eine höhere Stufe bzw. ein höheres Semester dieser Ausbildung aus einer Schule im Ausland (Zuwanderung) |
nn | Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung in der nächsten vorgesehenen Stufe an dieser Schule |
nq | Neueinstieg in eine höhere Stufe bzw. ein höheres Semester dieser Ausbildung infolge Übertritt aus einer anderen Ausbildung |
nr | Anmeldung zum Schulbesuch während des Schuljahres |
ns | Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung in der Schuleingangsphase auf der gleichen Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr (SchUG § 17 Abs. 5) |
nu | Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch Überspringen einer Schulstufe (SchUG § 26) bzw. eines Semesters (SchUG B § 29) an dieser Schule |
nw | Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch Wiederholung der Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 1) bzw. des Semesters (SchUGB § 28 Abs. 1) an dieser Schule |
Notlösung |
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XX | Schüler soll nicht gemeldet werden |
BilDok - Erfolge |
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a | Beurteilung mit ausgezeichnetem Erfolg (SchUG § 22 Abs. 2 lit. g) |
e | für berechtigt zum Aufsteigen mit negativer Beurteilung in der ersten Schulstufe (SchUG §25 Abs. 4) |
f | Berechtigt zum Aufsteigen infolge eines fremdsprachigen Schulbesuchs im Ausland (SchUG § 25 Abs. 9) |
g | Beurteilung mit gutem Erfolg (SchUG § 22 Abs. 2 lit. h) |
h | für berechtigt zum Aufsteigen mit Nicht genügend in höheren Leistungsgruppen (SchUG § 25 Abs. 5) |
k | Berechtigt zum Aufsteigen mit einem Nicht genügend (SchUG § 25 Abs. 2 Konferenzbeschluss) |
l | für nicht berechtigt zum Aufsteigen in der 4. oder 5. Klasse einer AHS oder nicht erfolgreiche Beendigung der 4. Klasse HS/MS oder 8. Klasse VS aufgrund einer neg. Beurteilung in Latein, GZ oder einem bes. PG (SchUG § 28 Abs. 3 Z 1) |
m | für berechtigt zum Aufsteigen in Sonderschulen für schwerst bzw. mehrfach behinderte Kinder (SchUG §25 Abs. 6) |
n | Nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe infolge negativer oder fehlender Beurteilung(en) soweit nicht eine andere Merkmalsausprägung zutrifft |
o | Schüler ohne Beurteilung des Schulerfolgs (außerordentliche Schüler, vorzeitige Abmeldung etc.) |
p | Berechtigt zum Aufsteigen oder erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe mit positiver Beurteilung in allen Pflichtgegenständen (SchUG § 25 Abs. 1 erster Satz) |
s | Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in "NichtSonderschulen" berechtigt zum Aufsteigen (SchUG § 25 Abs. 5a) |
v | Berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer Beurteilung in bestimmten Pflichtgegenständen (z.B. Musik, Bildnerische Erziehung, Schreiben) SchUG § 25 (3) |
w | Berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer Beurteilung bei Wiederholung nach einem Befriedigend in diesem Gegenstand (SchUG § 25 Abs. 1 letzter Satz) |
Ausbildungsstände und Erfolge - BilDok (Übersicht aller Abkürzungen)
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- Geschrieben von Karin Lüftenegger