BilDok - Ausbildungsstände

Abschluss

ag  erfolgreich abgeschlossene Volksschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse 
 einer allgemein bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung (SchOG § 40 Abs. 1)
ah  erfolgreich abgeschlossene HS mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 5. Klasse einer
 AHS  (SchOG § 40 Abs. 3) bzw. 1.LG BHS (SchOG § 68 Abs. 1 Z 1) bzw. (SchOG § 97 und § 105)
 ohne Aufnahmsprüfung
am  erfolgreich abgeschlossene Hauptschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse
 einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (SchOG § 55 Abs. 1 zweiter Satz) ohne
 Aufnahmsprüfung
an  erfolgreich abgeschlossene Hauptschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die
 1. Klasse einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (SchOG § 55 Abs. 1 zweiter
 Satz) ohne Aufnahmsprüfung
ao  erfolgreich abgeschlossene Sonderschule oder sonstige allgemein bildende Pflichtschule
 (Berufsvorbereitungsjahr, Oberstufe der Volksschule, zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
 geeignete Statutschule usw.)
as  erfolgreich abgeschlossen mit einer sonstigen abschließenden Prüfung
at  erfolgreich abgeschlossene Polytechnische Schule
av  erfolgreich abgeschlossene Volksschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die
 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung
az  erfolgreich abgeschlossene weiterführende Ausbildung ohne abschließende Prüfung (dh. mit positivem
 Abschlusszeugnis)

Beendigung

ba  Beendigung des Schulbesuchs mit noch nicht erfolgreich bestandener abschließender Prüfung
bh  nicht erfolgreiche Beendigung der Hauptschule (dh. ohne Hauptschulabschluss)
bo  nicht erfolgreiche Beendigung einer Sonderschule oder anderen allgemein bildenden Pflichtschule
br  Abmeldung vom Schulbesuch während des Schuljahres
bs  vorzeitige Beendigung dieser Ausbildung durch schulinternen Wechsel in eine andere Ausbildung
bt  nicht erfolgreiche Beendigung der Polytechnischen Schule
bu  vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen ansonstiger Überschreitung der Höchstdauer gemäß
 SchUG § 32 bzw. SchUG - B § 31
bv  Beendigung des Schulbesuchs infolge Widerrufs der vorzeitigen Aufnahme in die erste Klasse der 
 Volksschule (SchUG § 33 Abs. 2 lit. e in Verbindung mit § 7 Abs. 8 Schulpflichtgesetz 1985) oder
 Abmeldung
bw  vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen nicht mehr zulässiger Wiederholung
 (SchUG- B § 28 Abs. 1)
bz  sonstige nicht erfolgreiche Beendigung der Ausbildung

Externisten

eb  nicht abschließende Externistenprüfung bestanden
en  Externistenprüfung nicht bestanden

Fortsetzung

ff  Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung, durch freiwillige Wiederholung
 der Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 2) bzw. des Semesters (SchUG B § 28 Abs. 2)
fn  Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung in der nächsten Stufe
fs  Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung in der Schuleingangsphase auf
 der gleichen Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr (SchUG § 17 Abs 5)
fu  Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung durch Überspringen einer
 Schulstufe (SchUG § 26) bzw. eines Semesters (SchUG B § 29)
fv  Fortsetzung des an der meldenden Schule bereits im vorangegangenen Schuljahr begonnenen 
 Lehrganges, Kurses oder Ausbildungsjahres bzw. -semesters (bei schuljahresüberschneidender
 Ausbildungsorganisation
fw  Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung durch Wiederholung der
 Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 1) bzw. des Semesters (SchUG B § 28 Abs. 1)

Abschließende Prüfung

kl  letztmalige Wiederholung einer Teilprüfung einer abschließenden Prüfung wurde nicht bestanden
kw  erste oder zweite Wiederholung einer Teilprüfung einer abschließenden Prüfung wurde nicht bestanden

Neueinstiege

ne  Neueinstieg in die erste lehrplanmäßig vorgesehene Stufe bzw. das erste lehrplanmäßig vorgesehene
 Semester dieser Ausbildung
nf  Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch freiwillige Wiederholung
 der Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 2) bzw. des Semesters (SchUG B § 28 Abs. 2) an dieser Schule
ni  Neueinstieg in eine höhere Stufe bzw. ein höheres Semester dieser Ausbildung aus einer Schule im
 Ausland (Zuwanderung)
nn  Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung in der nächsten vorgesehenen
 Stufe an dieser Schule
nq  Neueinstieg in eine höhere Stufe bzw. ein höheres Semester dieser Ausbildung
 infolge Übertritt aus einer anderen Ausbildung
nr  Anmeldung zum Schulbesuch während des Schuljahres
ns  Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung in der Schuleingangsphase auf
 der gleichen Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr (SchUG § 17 Abs. 5)
nu  Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch Überspringen einer
 Schulstufe (SchUG § 26) bzw. eines Semesters (SchUG B § 29) an dieser Schule
nw  Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch Wiederholung der
 Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 1) bzw. des Semesters (SchUGB § 28 Abs. 1) an dieser Schule

Notlösung

XX  Schüler soll nicht gemeldet werden

BilDok - Erfolge

a  Beurteilung mit ausgezeichnetem Erfolg (SchUG § 22 Abs. 2 lit. g)
e  für berechtigt zum Aufsteigen mit negativer Beurteilung in der ersten Schulstufe (SchUG §25 Abs. 4)
f  Berechtigt zum Aufsteigen infolge eines fremdsprachigen Schulbesuchs im Ausland  (SchUG § 25
 Abs. 9)
g  Beurteilung mit gutem Erfolg (SchUG § 22 Abs. 2 lit. h)
h  für berechtigt zum Aufsteigen mit Nicht genügend in höheren Leistungsgruppen (SchUG § 25 Abs. 5)
k  Berechtigt zum Aufsteigen mit einem Nicht genügend (SchUG § 25 Abs. 2  Konferenzbeschluss)
l  für nicht berechtigt zum Aufsteigen in der 4. oder 5. Klasse einer AHS oder nicht erfolgreiche
 Beendigung der 4. Klasse HS/MS oder 8. Klasse VS aufgrund einer neg. Beurteilung in Latein, GZ
 oder einem bes. PG (SchUG § 28 Abs. 3 Z 1)
m  für berechtigt zum Aufsteigen in Sonderschulen für schwerst bzw. mehrfach behinderte Kinder
 (SchUG §25 Abs. 6)
n  Nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe infolge
 negativer oder fehlender Beurteilung(en)  soweit nicht eine andere Merkmalsausprägung zutrifft
o  Schüler ohne Beurteilung des Schulerfolgs (außerordentliche Schüler, vorzeitige Abmeldung etc.)
p  Berechtigt zum Aufsteigen oder erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe mit positiver Beurteilung
 in allen Pflichtgegenständen (SchUG § 25 Abs. 1 erster Satz)
s  Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in "NichtSonderschulen" berechtigt zum Aufsteigen
 (SchUG § 25 Abs. 5a)
v  Berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer Beurteilung in bestimmten Pflichtgegenständen (z.B. Musik,
 Bildnerische Erziehung, Schreiben)  SchUG § 25 (3)
w  Berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer Beurteilung bei Wiederholung nach einem Befriedigend  in
 diesem Gegenstand (SchUG § 25 Abs. 1 letzter Satz)