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Fotos auf der Schulhomepage

Wir empfehlen bei Schuleintritt eine Einverständniserklärung für die Publikation von Foto- und Videomaterial von den Schülerinnen und Schülern einzuholen!

Laut DSGV sind Veröffentlichungen von Fotos von Schülern, Lehrern oder anderen Personen im Internet oder in Druckform, sowie Veröffentlichungen von Videomaterial im Internet (auf der Homepage der Schule, auf Facebook, in Jahresberichten, ...) nur mit Einverständnis der betreffenden Personen erlaubt.

Wir haben eine docMustervorlage für den Schulbeginn erstellt, die Sie entsprechend adaptieren können. Bitte passen Sie diese Vorlage Ihren individuellen Bedürfnissen an.

Für besondere Projekte, Berufsinformationsmessen, Tage der offenen Türe, ... haben wir eine docallgemeine Einverständniserklärung erstellt, die von allen Beteiligten und Besuchern unterschrieben werden soll/kann. 

Sollten sich Eltern oder Schüler entscheiden, dieses Einverständnis nicht zu geben, dann muss dies auch akzeptiert werden. Die Schule hat daraufhin entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Bei Widerruf der Einverständniserklärung (dieser kann jederzeit erfolgen) ist dem Wunsch zu entsprechen, und alle Fotos, Videos, ... müssen entfernt oder entsprechend bearbeitet werden.

Im Falle eines konkreten Widerrufs helfen wir gerne bei der Umsetzung.

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