Sokrates Startseitenarchiv
12.03.2025 Absenz Art: Außerdienststellung nicht mehr möglich
Die Absenz Art „Außerdienststellung“ kann künftig nicht mehr als Abwesenheit eingetragen werden. Zukünftig ist hierfür die Absenz Sonderurlaub – Sonstiger Anlass zu verwenden. Die Anmerkung muss immer mit einem plausiblen Grund befüllt werden (z.B. Fälle von Keuchhusten / Ringelröteln / ... an der Schule)".
- Verfasst von Karin Lüftenegger