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16.09.2024 Absenzen pflegen
Folgende Vorgaben bezüglich der Eintragungen von Absenzen sind unbedingt einzuhalten:
- Pflegefreistellungen dürfen nicht an Wochenenden eingetragen sein.
- Fortbildungen und Sonderurlaube dürfen nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag starten bzw. enden.
- Arztbesuche dürfen nur tageweise eingetragen werden (sollte an mehreren aufeinander folgenden Tagen ein Arztbesuch einzutragen sein, so ist pro Tag eine Absenz einzutragen).
- Kuraufenthalte müssen mit der Absenz „Kuraufenthalt“ eingetragen werden.
WICHTIG: Absenzen müssen nach tatsächlich erfolgtem Dienstantritt beendet und genehmigt werden!
HINWEIS: Tragen Sie lange Absenzen, für die der Zeitpunkt des erneuten Dienstantritts nicht bekannt ist, mit Ende-Datum 01.01.3000 ein.
- Verfasst von Karin Lüftenegger