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Sokrates Archiv

30.11.2022 Supplierplan - Randstunde

Die Auswahl Randstunde bei der Supplierplanerstellung funktioniert wieder.

16.11.2022 Homeofficetage erfassen

Mit der neuen Aktion Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Homeofficetage pflegen können diese Daten monatsweise erfasst und genehmigt werden. FAQ
Die Erfassung für das Kalenderjahr 2022 (Jänner bis Juli) müsste bereits in Ihrem Excel-Formular vorliegen.
Wechseln Sie im Sokrates ins Schuljahr 2021/22 und erfassen Sie die Monate Jänner bis Juli. Unmittelbar nach der Erfassung kann jeder Monat genehmigt werden. Termin bis spätestens 30.11.2022.
Danach werden im Schuljahr 2022/23 auch die Homeofficetage der Monate September bis November eingetragen und genehmigt. Termin bis spätestens 09.12.2022 und für Dezember bis spätestens 16.12.2022.

09.11.2022 Mentoren-Tätigkeit eintragen/aktualisieren

Sollte sich bei der Mentoren-Tätigkeit etwas geändert haben, aktualisieren Sie bitte die Daten in Sokrates. FAQ
Beachten Sie die unterschiedliche Vorgehensweise bei Angabe der Anzahl der betreuten Lehrpersonen.
Mentorentätigkeit im Altrecht: Es wird die Anzahl der betreuten Lehrpersonen eingetragen.
Mentorentätigkeit im PD-Dienstrecht: Es werden je nach Anzahl der betreuten Lehrpersonen die unterschiedlichen Tätigkeiten PD2-Mentorentätigkeit mit 1 Vertragslehrperson bzw. PD2-Mentorentätigkeit mit 2 Vertragslehrperson bzw. PD2-Mentorentätigkeit mit 3 Vertragslehrperson eingetragen.

22.09.2022 Supplierplan pflegen – Bearbeitungs-Modus funktioniert wieder

Die Erstellung des Supplierplans mit der Bearbeitungs-Funktion funktioniert wieder.
Hinweis: Die Suche nach „Belegte LehrerInnen“ bringt noch keine Ergebnisse.

21.09.2022 Schulpflichtverletzung im Zusammenhang mit der Teilnahme an häuslichem Unterricht

Schreiben

Wie im Schreiben angeführt, fällt es in die Zuständigkeit der Bildungsdirektion Salzburg Schulpflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern, welche im vorangegangenen Schuljahr den häuslichen Unterricht besucht haben und der Folgeantrag auf Teilnahme an häuslichem Unterricht für das betreffende Schuljahr untersagt oder wegen Fristversäumnis zurückgewiesen wurde, anzuzeigen. 

Ebenso fällt es in die Zuständigkeit der Bildungsdirektion Salzburg Schulpflichtverletzungen von jenen Schülerinnen und Schülern anzuzeigen, welche im vorangegangenen Schuljahr im häuslichen Unterricht waren, die Externistenprüfung nicht absolviert bzw. die Externistenprüfung nicht bestanden haben, kein neuer Antrag gestellt und daher die Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule angeordnet wurde.

Dazu ist folgende Vorgehensweise unbedingt einzuhalten:

Wenn die Schülerin oder der Schüler im Schuljahr 2021/22 im häuslichen Unterricht war und dieser wurde für das Schuljahr 2022/23 untersagt, der Antrag zurückgewiesen oder die Erfüllung der Schulpflicht angeordnet, gibt es 2 Szenarien:

  • Die Schülerin oder der Schüler hat sich für das aktuelle Schuljahr an keiner Salzburger Pflichtschule gemeldet oder
  • war bis dato noch keinen Tag in der Schule.

In beiden Fällen ist im Sokrates keine Schülerlaufbahn im aktuellen Schuljahr zu führen. 
Allenfalls bestehende Schülerlaufbahn-Eintragungen sind daher zu löschen!

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