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02.10.2024 Portal Austria - Schulpflichtmatrikmeldung

Laut Schulpflichtgesetz ist eine Meldung aller Klassenbesuche der schulpflichtigen Personen (Schulpflichtmatrik) durch jede Schule erforderlich.
Führen Sie die Meldung im Zeitraum von 1. Oktober 2024 bis spätestens 15. Oktober 2024 durch.  FAQ

Überprüfung der Anzahlen:
Die Anzahl der aktiven Schüler/innen zum Stichtag 01.10.2024, die einen Wohnsitz in Österreich haben, muss in der Meldungsdatei an die Schulpflichtmatrik identisch enthalten sein. Diese Anzahl wird auch beim Hochladen angezeigt. Sollten hier Differenzen bestehen, ist eine Klärung über die IT-Betreuung erforderlich.
Verwenden Sie zur Überprüfung der Schüler/innenadressen die dynamischen Suchen:
- Datenfehler > 230 Adresse überlappend WohntHier
- Datenfehler > 240 Adresse zu Straßenverzeichnis
- Datenfehler > 240 Schulpflichtmatrik
- Datenfehler > 250 Straßenverzeichnis (zur Findung der korrekten Straßenbezeichnung)

Stellen Sie sicher, dass Ihr Zugang zum Portal Austria funktioniert.
Für Kennwortrücksetzungen (Passwort vergessen etc.) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an das Bundesrechenzentrum.
Für Neuzugänge (Leiterwechsel) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an Bildungsdokumentation.

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